Die Finetradinggebühr liegt in der Regel bei 3% aus dem Rechnungsbetrag. Das heißt, wenn Sie mit Ihrem Lieferanten 3% Skonto vereinbaren, zahlt er die Kosten. Erhalten Sie einen höheren Skonto als 3%, wird der 3% übersteigende Prozentsatz an Sie weiter gegeben.
Die Stundungskosten (Zinsen) variieren je nach Umsatzvolumen und der ermittelten Bonität.
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